Kein gesetzlicher Zuschlag in Deutschland
Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht – weder Arbeitszeitgesetz noch BGB sehen einen vor. Anspruch auf einen Zuschlag hast du nur, wenn er in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Häufig sind 25 % auf den normalen Stundenlohn; für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sehen viele Tarife höhere Sätze vor. Steht nichts im Vertrag, gibt es nur die normale Stundenvergütung.
Freizeitausgleich oder Auszahlung?
Ob du Überstunden in Freizeit umwandeln oder auszahlen lassen kannst, regeln ebenfalls Vertrag oder Tarif – viele Betriebe sehen vorrangig Freizeitausgleich vor. Steuerlich gilt: Ausgezahlte Überstunden sind normaler Arbeitslohn und voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Einen steuerfreien Überstundenbonus gibt es nicht.
Überstunden anordnen: Was erlaubt ist
Der Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen. Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten eingehalten wird. Dokumentiere deine Überstunden immer schriftlich – im Streitfall zählt die Nachweispflicht.