Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines wegfallenden Einkommens. Grundlage ist dein durchschnittliches monatliches Netto der letzten 12 Monate vor der Geburt. Die Ersatzrate beträgt:
- 67 % bei Netto unter 1.000 € (steigend bis 100 % bei sehr kleinem Einkommen)
- 67 % bis 65 % gleitend zwischen 1.000 € und 1.200 €
- 65 % bei Netto über 1.200 €
Es gilt: mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich (Basiselterngeld). Auch wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestsatz von 300 €.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Basiselterngeld wird 12 Monate lang in voller Höhe gezahlt (Alleinerziehende: 14 Monate). ElterngeldPlus beträgt monatlich die Hälfte (max. 900 €), läuft aber doppelt so lange (24 bzw. 28 Monate). Unterm Strich ist die Gesamtsumme ähnlich – ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchtest: Dann wird dein Zuverdienst nur zur Hälfte angerechnet.
Geschwisterbonus: +10 % für Familien
Wer schon Kinder hat, bekommt mehr: Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngelds, mindestens 75 € monatlich. Voraussetzung: mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren, zwei Kinder unter 6 Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren im Haushalt.
Achtung: Progressionsvorbehalt
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem dein übriges Einkommen (z. B. Gehalt des Partners oder dein Teilzeitlohn) versteuert wird. Plane das in deiner Steuererklärung ein.