259 € pro Kind – seit Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 wurde das Kindergeld auf 259 € pro Kind und Monat angehoben (2025: 255 €). Es gibt keine Staffelung nach Kinderzahl mehr – jedes Kind zählt gleich. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, meist zusammen mit dem Gehalt aufs Konto.
Bis wann gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Macht das Kind eine Ausbildung oder ein Studium, läuft die Zahlung bis zum 25. Geburtstag weiter. Für arbeitslos gemeldete Kinder ohne Ausbildungsplatz gilt die Altersgrenze von 21 Jahren. Bei Behinderung kann Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
In der Steuererklärung steht dem Kindergeld der Kinderfreibetrag gegenüber (2026: 9.756 € pro Kind und Elternpaar, inkl. Betreuungsfreibetrag). Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das ausgezahlte Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet. Faustregel: Bei niedrigerem Einkommen gewinnt meist das Kindergeld, bei höherem der Freibetrag.