Die Minijob-Grenze 2026: 603 €
Zum 1. Januar 2026 ist die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 € monatlich gestiegen (2025: 556 €). Der Grund: Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt – 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde. 2027 steigt die Grenze weiter auf 633 €. Wichtig: Es zählt der regelmäßige Monatsverdienst – ein zweimaliges Überschreiten um einen kleineren Betrag im Jahr ist unschädlich.
Brutto = Netto: Was behältst du?
Als Minijobber zahlst du keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben – dein Brutto ist also dein Netto. Einzige Ausnahme: die Rentenversicherung. Standardmäßig kannst du dich von der RV-Pflicht befreien lassen (Antrag beim Arbeitgeber). Bleibst du versicherungspflichtig, zahlst du 3,6 % deines Verdienstes selbst – dafür sammelst du vollwertige Rentenversicherungszeiten, was z. B. für die Erwerbsminderungsrente wichtig sein kann.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 31 % obendrauf:
- 15 % Rentenversicherung (pauschal)
- 13 % Krankenversicherung (pauschal, bei gesetzlich Versicherten)
- 2 % Pauschalsteuer (Lohnsteuer inkl. Soli/KiSt)
- ca. 1,1 % Umlagen U1/U2 + Insolvenzgeldumlage
Bei 520 € Monatsverdienst kostet der Minijob den Arbeitgeber also insgesamt rund 681 €.
Was passiert über 603 €?
Liegt dein regelmäßiger Verdienst über 603 €, ist es kein Minijob mehr, sondern ein Midijob (Übergangsbereich 603,01–2.000 €): Dann werden reduzierte, aber echte Sozialabgaben fällig – und oberhalb von 2.000 € die vollen Abgaben.