So wird das Arbeitslosengeld berechnet
Die Agentur für Arbeit bemisst dein ALG I nach dem pauschalierten Nettoentgelt: Dein durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate wird auf 80 % pauschaliert – individuelle Steuerklassen spielen dabei keine Rolle. Davon erhältst du 60 %, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %. Unser Rechner bildet genau diese vereinfachte Logik ab.
Anspruch: 12 Monate in 30 Monaten
ALG I bekommst du nur, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit). Die Bezugsdauer hängt vom Alter ab: Unter 50 Jahren maximal 12 Monate, ab 50 bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate – jeweils bei entsprechend langer Versicherungszeit.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Das Bemessungsentgelt ist gedeckelt: 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 101.400 € im Jahr, also 8.450 € im Monat. Verdienst du mehr, wird nur dieser Betrag für die ALG-Berechnung herangezogen – mehr Arbeitslosengeld gibt es nicht, egal wie hoch das Gehalt war.