So setzt sich die Kfz-Steuer zusammen
Für Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 gilt die CO₂-basierte Kfz-Steuer aus zwei Komponenten:
- Hubraumsteuer: 2,00 € je angefangene 100 ccm bei Benzinern, 9,50 € bei Dieseln
- CO₂-Komponente: 2 € je Gramm CO₂ über 95 g/km (WLTP-Wert, seit 2021)
Beispiel: Ein Benziner mit 1.498 ccm und 120 g/km CO₂ zahlt 30 € Hubraumsteuer (15 × 2 €) plus 50 € CO₂-Steuer (25 g × 2 €) = 80 € pro Jahr.
E-Autos sind bis 2030 steuerfrei
Reine Elektroautos zahlen bis zum 31. Dezember 2030 keine Kfz-Steuer – das gilt für Erstzulassungen in diesem Zeitraum. Erst danach wird eine deutlich niedrigere, gewichtsabhängige Steuer fällig. Plug-in-Hybride sind übrigens nicht befreit: Sie werden wie normale Verbrenner besteuert.
Wann wird die Kfz-Steuer fällig?
Die Steuer wird jährlich im Voraus fällig – jeweils für zwölf Monate ab dem Tag der Zulassung. Bei der Anmeldung gibst du eine SEPA-Lastschrift ab; eingezogen wird die Steuer vom zuständigen Hauptzollamt. Bei Abmeldung oder Verkauf wird zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet.